ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
MOVE2GETHER Ballschule Thüringen e.V.
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche kostenpflichtigen Angebote der
MOVE2GETHER Ballschule Thüringen e.V.
Am Seegraben 2
99099 Erfurt
– nachfolgend „MOVE2GETHER“ genannt.
Sie gelten insbesondere für Fußball-Feriencamps, Leistungscamps, Ballschule, Talentförderung und Fördertraining, Torwarttraining, Kita- und Schulangebote, Arbeitsgemeinschaften, Kurse, Veranstaltungen sowie vergleichbare Sport- und Bewegungsangebote.
Für einzelne Angebote können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Auf diese wird im jeweiligen Buchungsprozess hingewiesen.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das von MOVE2GETHER bereitgestellte elektronische Buchungssystem oder über einen anderen von MOVE2GETHER ausdrücklich angebotenen Anmeldeweg.
Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Buchung durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. mit dessen Zustimmung.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Anmeldung für das ausgewählte Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch MOVE2GETHER zustande.
Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein. Änderungen vertragsrelevanter Daten, insbesondere der Kontaktdaten, sind MOVE2GETHER mitzuteilen.
3. Leistungen
Art und Umfang der gebuchten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung sowie der Buchungsbestätigung.
MOVE2GETHER ist berechtigt, aus sachlichen oder organisatorischen Gründen zumutbare Änderungen am Ablauf eines Angebots vorzunehmen. Hierzu können insbesondere Änderungen von Trainingszeiten, Gruppeneinteilungen, Trainern, Trainingsinhalten oder – soweit erforderlich – des Veranstaltungsortes gehören.
Der wesentliche Charakter und Zweck des gebuchten Angebots bleiben erhalten.
4. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung und dem Buchungsvorgang.
Nach erfolgreicher Buchung erhält der Kunde eine Rechnung.
Soweit für das jeweilige Angebot keine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Beginnt das gebuchte Angebot weniger als sieben Kalendertage nach der Buchung oder hat das Angebot zum Zeitpunkt der Buchung bereits begonnen, ist der vollständige Rechnungsbetrag sofort nach Buchung fällig.
Bei Angeboten mit Ratenzahlung, monatlichen Zahlungen oder festgelegten Zahlungsterminen gelten die im Buchungsvorgang bzw. auf der Rechnung angegebenen Fälligkeiten.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
MOVE2GETHER kann nach vorheriger Zahlungsaufforderung und angemessener Fristsetzung die weitere Teilnahme bis zum Ausgleich fälliger Forderungen verweigern, soweit dies rechtlich zulässig und im Einzelfall angemessen ist.
5. Stornierung von Fußball-Feriencamps ohne Camp-Flex Upgrade
Für Fußball-Feriencamps gelten – sofern kein Camp-Flex Upgrade gebucht wurde – folgende Bedingungen:
Eine Stornierung ist bis einschließlich 28 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Camps möglich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.
Bei einer Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor Campbeginn besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
MOVE2GETHER kann in begründeten Einzelfällen aus Kulanz eine Umbuchung oder ein Campguthaben anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht ohne gebuchtes Camp-Flex Upgrade nicht.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MOVE2GETHER durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. MOVE2GETHER Camp-Flex Upgrade
Für Fußball-Feriencamps kann im Rahmen der Buchung optional das kostenpflichtige MOVE2GETHER Camp-Flex Upgrade hinzugebucht werden.
Das Camp-Flex Upgrade erweitert die regulären Stornierungsbedingungen und bietet zusätzliche Absicherung bei den nachfolgend genannten unvorhersehbaren Ereignissen.
6.1 Krankheit oder Verletzung
Kann ein Teilnehmer aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht am gebuchten Camp teilnehmen, kann die Buchung im Rahmen des Camp-Flex Upgrades storniert werden.
Voraussetzungen sind:
• Die Absage muss MOVE2GETHER spätestens 24 Stunden vor dem offiziellen Beginn des gebuchten Camps zugegangen sein.
• Die Erkrankung bzw. Verletzung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
• Der Teilnehmer darf noch an keinem Tag des gebuchten Camps teilgenommen haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Kunde zwischen einer Umbuchung auf ein anderes verfügbares Fußball-Feriencamp, einem Campguthaben oder der Erstattung der für das Camp gezahlten Teilnahmegebühr wählen.
Die für das Camp-Flex Upgrade entrichtete Zusatzgebühr wird nicht erstattet.
6.2 Bereits begonnene Teilnahme
Hat der Teilnehmer bereits an mindestens einem Tag des gebuchten Camps teilgenommen, besteht im Rahmen des Camp-Flex Upgrades kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr.
Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer das Camp aufgrund einer erst während des Camps auftretenden Erkrankung oder Verletzung nicht fortsetzen kann.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.3 Wetterwarnungen
Besteht für den Veranstaltungsort eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und ist deshalb eine sichere Durchführung des Camps nicht möglich oder nicht verantwortbar, kann MOVE2GETHER das Camp absagen, verlegen, unterbrechen oder den Ablauf anpassen.
Wird das Camp aufgrund einer entsprechenden DWD-Warnung durch MOVE2GETHER vor Campbeginn vollständig abgesagt und kann keine zumutbare Ersatzdurchführung angeboten werden, können Kunden mit gebuchtem Camp-Flex Upgrade zwischen einer Umbuchung auf ein anderes verfügbares Fußball-Feriencamp, einem Campguthaben oder der Erstattung der für das Camp gezahlten Teilnahmegebühr wählen.
Eine DWD-Warnung allein berechtigt den Kunden nicht zur eigenständigen kostenfreien Stornierung, solange MOVE2GETHER das Camp durchführt und eine sichere Durchführung gewährleistet werden kann.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.4 Organisatorische Änderungen
Kann ein gebuchtes Fußball-Feriencamp aufgrund erheblicher organisatorischer Änderungen seitens MOVE2GETHER nicht wie vereinbart durchgeführt werden, können sich aus dem Camp-Flex Upgrade zusätzliche Umbuchungs-, Guthaben- oder Erstattungsmöglichkeiten ergeben.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei einer Absage oder wesentlichen Vertragsänderung durch MOVE2GETHER bestehen unabhängig vom Camp-Flex Upgrade und werden durch dieses weder eingeschränkt noch ersetzt.
6.5 Geltungsbereich
Das Camp-Flex Upgrade gilt ausschließlich für das Fußball-Feriencamp, für das es ausdrücklich hinzugebucht wurde.
Es gilt nicht für Leistungscamps, Ballschule, Talentförderung, Fördertraining, Torwarttraining, Kita- und Schulangebote oder sonstige Veranstaltungen.
Das Camp-Flex Upgrade muss grundsätzlich gemeinsam mit dem jeweiligen Fußball-Feriencamp gebucht werden. Eine nachträgliche Hinzubuchung ist nur möglich, wenn MOVE2GETHER diese ausdrücklich anbietet.
Das Camp-Flex Upgrade ist nicht auf andere Teilnehmer übertragbar.
7. Campausstattung und personalisierte Leistungen
Soweit bei einem Camp Ausstattungsgegenstände oder sonstige Sachleistungen Bestandteil des gebuchten Leistungspakets sind, gelten die Angaben der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Bereits an den Teilnehmer ausgegebene Gegenstände gehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, in dessen Eigentum über.
Bei einer Stornierung können Kosten für bereits individuell angefertigte, personalisierte oder nicht mehr anderweitig verwendbare Gegenstände berücksichtigt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Dies gilt insbesondere für individuell bestellte oder veredelte Textilien.
8. Laufende Angebote und Kündigung
Für fortlaufende Angebote wie Ballschule, Talentförderung, Fördertraining sowie Kita- und Schulangebote gelten die bei der jeweiligen Buchung ausgewiesenen Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn dem Teilnehmer aufgrund nach Vertragsschluss eingetretener Umstände die weitere Teilnahme dauerhaft nicht mehr möglich oder unzumutbar ist.
Bei Kita- und Schulangeboten kann hierzu insbesondere ein Wechsel der Kindertageseinrichtung bzw. Schule gehören, wenn dadurch die weitere Teilnahme am gebuchten Angebot nicht mehr möglich ist.
Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung werden noch nicht erbrachte, bereits im Voraus bezahlte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits ausgegebene oder individualisierte Waren können bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
9. Nichtteilnahme an einzelnen Einheiten
Kann ein Teilnehmer einzelne Trainingseinheiten oder Veranstaltungstage aus persönlichen Gründen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Urlaub oder privaten Terminen, nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung oder Nachholung.
Abweichende Regelungen, ein gebuchtes Camp-Flex Upgrade sowie gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bei längerfristiger Erkrankung oder außergewöhnlichen persönlichen Umständen kann MOVE2GETHER im Einzelfall eine Kulanzlösung anbieten.
10. Absage und Änderungen durch MOVE2GETHER
MOVE2GETHER kann Angebote insbesondere absagen, unterbrechen, verschieben oder verlegen, wenn eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Trainer kurzfristig ausfallen und kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht, eine Sportstätte nicht zur Verfügung steht, behördliche Vorgaben einer Durchführung entgegenstehen oder andere Umstände eine ordnungsgemäße bzw. sichere Durchführung unmöglich machen.
Wird ein Angebot vollständig abgesagt und keine zumutbare Ersatzleistung angeboten, werden die für die nicht erbrachte Leistung bereits gezahlten Teilnahmegebühren erstattet.
Bei einzelnen ausgefallenen Einheiten eines laufenden Angebots bemüht sich MOVE2GETHER, soweit organisatorisch möglich, um einen Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Wetter und witterungsbedingte Änderungen
Outdoor-Angebote finden grundsätzlich auch bei wechselnden Wetterbedingungen statt, soweit eine sichere und verantwortbare Durchführung möglich ist.
MOVE2GETHER kann Trainingsinhalte, Pausenzeiten und den Ablauf an die jeweiligen Wetterbedingungen anpassen.
Bei Gewitter, Sturm, extremer Hitze, amtlichen Wetter- oder Unwetterwarnungen, Unbespielbarkeit der Sportstätte oder vergleichbaren Umständen kann MOVE2GETHER ein Angebot aus Sicherheitsgründen unterbrechen, verlegen, verkürzen oder absagen.
Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
Bei Fußball-Feriencamps können sich aus einem gebuchten Camp-Flex Upgrade zusätzliche Rechte nach Ziffer 6 ergeben.
12. Aufsichtspflicht und Abholung
Die Aufsichtspflicht von MOVE2GETHER beginnt grundsätzlich mit der persönlichen Übergabe bzw. vereinbarten Übernahme des Teilnehmers durch das Trainer- oder Betreuungspersonal und endet mit der Abholung bzw. dem vereinbarten Ende der Betreuung.
Abweichende Regelungen, beispielsweise bei selbstständigem Kommen oder Gehen älterer Teilnehmer, bedürfen der entsprechenden Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vereinbarte Bring- und Abholzeiten einzuhalten.
13. Verhalten und Ausschluss von Teilnehmern
Die Teilnehmer haben den angemessenen Anweisungen der Trainer, Betreuer und Veranstaltungsleiter Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.
Bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen, insbesondere körperlicher Gewalt, erheblicher Gefährdung anderer Personen, mutwilliger Sachbeschädigung oder vergleichbarem Verhalten, kann MOVE2GETHER geeignete Maßnahmen treffen.
Hierzu kann bei schwerwiegenden Fällen auch ein vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss vom Angebot gehören.
Die Erziehungsberechtigten sollen vor einem dauerhaften Ausschluss grundsätzlich einbezogen werden, sofern nicht zum Schutz anderer Personen sofortiges Handeln erforderlich ist.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Gesundheitliche Voraussetzungen und besondere Bedürfnisse
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, MOVE2GETHER vor Beginn des Angebots über gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Unverträglichkeiten, relevante Einschränkungen, notwendige Medikamente oder andere Umstände zu informieren, soweit diese für die sichere Betreuung oder Teilnahme des Kindes von Bedeutung sind.
Diese Angaben dienen dazu, eine sichere und angemessene Betreuung zu ermöglichen.
Treten während eines Angebots gesundheitliche Beschwerden oder Verletzungen auf, kann MOVE2GETHER die weitere Teilnahme unterbrechen, wenn dies zum Schutz des Kindes oder anderer Teilnehmer erforderlich ist.
Die Erziehungsberechtigten werden in einem solchen Fall schnellstmöglich informiert.
15. Medizinische Notfälle
Bei Erkrankungen, Verletzungen oder medizinischen Notfällen ist MOVE2GETHER berechtigt, die nach den Umständen erforderlichen und angemessenen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.
Soweit erforderlich, kann medizinische Hilfe bzw. der Rettungsdienst verständigt werden.
Die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich informiert.
16. Versicherung
Durch die Buchung eines Angebots entsteht keine Vereinsmitgliedschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Versicherungsschutz der Teilnehmer richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen, vertraglichen und versicherungsrechtlichen Regelungen.
Die Haftung von MOVE2GETHER bestimmt sich unabhängig hiervon nach Ziffer 17 dieser AGB.
17. Haftung
MOVE2GETHER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MOVE2GETHER, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet MOVE2GETHER unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
18. Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Sportausrüstung, elektronische Geräte, Wertgegenstände und sonstige mitgebrachte Sachen sind die Teilnehmer grundsätzlich selbst verantwortlich.
Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht zu den Angeboten mitgebracht werden.
Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl haftet MOVE2GETHER ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe von Ziffer 17 dieser AGB.
19. Foto- und Videoaufnahmen
19.1 Kita- und Schulangebote
Im Rahmen der von MOVE2GETHER durchgeführten Kita- und Schulangebote sowie entsprechenden Arbeitsgemeinschaften werden durch MOVE2GETHER grundsätzlich keine Foto- oder Videoaufnahmen der teilnehmenden Kinder zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung angefertigt oder veröffentlicht.
Eine Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit von MOVE2GETHER ist daher für diese Angebote nicht Bestandteil des Buchungsprozesses.
19.2 Sonstige Angebote
Bei anderen Angeboten, insbesondere Fußballcamps, Leistungscamps, Talentförderung, Fördertraining, Torwarttraining und Veranstaltungen, können Foto- und Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit von MOVE2GETHER angefertigt werden.
Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt.
Die Buchung und Teilnahme an einem Angebot ist nicht von der Erteilung einer Foto- oder Videoeinwilligung abhängig.
Aus der Nichterteilung einer Einwilligung entstehen dem Teilnehmer keine Nachteile.
19.3 Verwendung und Widerruf
Soweit eine Einwilligung erteilt wurde, dürfen Foto- und Videoaufnahmen ausschließlich für die darin bezeichneten Zwecke und Veröffentlichungswege verwendet werden.
Hierzu können insbesondere die Website von MOVE2GETHER, die eigenen Social-Media-Auftritte sowie eigene Flyer, Broschüren, Informations- und Werbematerialien gehören, sofern die jeweilige Einwilligung diese Nutzungen umfasst.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail an
info@m2g-ballschule-thueringen.de
gerichtet werden.
Aus dem Widerruf entstehen dem Teilnehmer keine Nachteile für die weitere Teilnahme.
Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Soweit eine Verarbeitung im Einzelfall auf einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage zulässig ist, bleibt dies unberührt.
20. Datenschutz
MOVE2GETHER verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die für die Durchführung des jeweiligen Angebots erforderlichen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung, Teilnehmerorganisation, Kommunikation, Abrechnung und sicheren Betreuung verarbeitet.
Weitere Informationen zu Art, Umfang, Rechtsgrundlagen und Dauer der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von MOVE2GETHER.
21. Widerrufsrecht
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für ein konkretes Angebot kein Widerrufsrecht besteht oder dieses vorzeitig erlischt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
Insbesondere kann bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die für das jeweilige Angebot geltenden Informationen zum Widerrufsrecht werden im Buchungsprozess bereitgestellt.
22. Kommunikation
Vertragsbezogene Mitteilungen können an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung erreichbare Kontaktdaten anzugeben und MOVE2GETHER über relevante Änderungen zu informieren.
23. Verbraucherstreitbeilegung
MOVE2GETHER ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
MOVE2GETHER Ballschule Thüringen e.V.
Am Seegraben 2
99099 Erfurt
E-Mail: info@m2g-ballschule-thueringen.de
Telefon / WhatsApp: 0157 78736133